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Datum: 11.01.2024

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 gesucht

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat Sonntag, den 9. Juni 2024 als Wahltag für die nächsten landesweiten Kommunalwahlen bestimmt. Dieser Wahltag gilt somit neben der Europawahl auch für die Wahl der Gemeindevertretung und des Kreistages.

In der Stadtverwaltung Neubrandenburg sind die Vorbereitungen zur Durchführung der Wahl bereits angelaufen. An erster Stelle steht dabei die Werbung von ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Eine lebendige Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Ohne sie kann keine Wahl gelingen. Deshalb geht ein Aufruf an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, sich als Mitglied in einem Wahlvorstand aktiv an der Durchführung der Wahl zu beteiligen.

Wer kann Wahlhelferin und Wahlhelfer werden?

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer können alle Wahlberechtigten werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dazu sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, die Schriftführerinnen und Schriftführer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden im Vorfeld durch die Gemeindewahlbehörde in ihre Aufgaben eingewiesen und geschult.

Wie setzt sich ein Wahlvorstand zusammen?

Für die 38 Urnen- und 16 Briefwahlbezirke der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg werden 486 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den verschiedenen Funktionen benötigt. Ein Wahlvorstand besteht aus der Wahlvorsteherin bzw. dem Wahlvorsteher, der Schriftführerin oder dem Schriftführer sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Weiterhin werden noch fünf Beisitzerinnen bzw. Beisitzer berufen.

Der Wahlvorstand eines Urnenwahlbezirkes leitet und überwacht in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Wahlhandlung und ermittelt im Anschluss durch das Auszählen der Stimmen das Wahlergebnis für die Europa- und Kommunalwahlen.
Wie werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer entlohnt?

Als Aufwandsentschädigung erhalten die Mitglieder des Wahlvorstands je nach Funktion ein Erfrischungsgeld, für verbundene Wahlen voraussichtlich in Höhe von 80 bis zu 95 Euro. Das Erfrischungsgeld wird nach der Wahl auf das angegebene Konto überwiesen.
Wünsche bezüglich des Einsatzortes sowie der Funktion werden – soweit möglich – berücksichtigt. Hier zählt: wer sich zuerst meldet, hat die besten Chancen.

Jede und jeder Wahlhelfende erhält ca. 4 Wochen vor der Wahl ein persönliches Berufungsschreiben mit weiteren Informationen.

Wo geht es zur Anmeldung?

Für die Bereitschaftserklärung kann das Online-Formular auf der Homepage der Stadt Neubrandenburg genutzt werden.

Interessenten können sich auch telefonisch unter 0395 555-1111 oder unter Angabe von Namen, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon/Handy-Nr. und Bankverbindung per E-Mail via wahlen@neubrandenburg.de anmelden.