Personenbezogener Behindertenparkplatz Nr. 1310 nicht mehr gerechtfertigt
Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 22.11.2023
Philipp-Müller-Straße 4, 17033 Neubrandenburg
Die Person, für welche die Genehmigung des Personenbezogenen Behindertenparkplatzes Nr. 1310 vor der Philipp-Müller-Straße 4 einst erteilt wurde, hat ihren Hauptwohnsitz schon seit geraumer Zeit gewechselt.
Kategorie: Verkehrsangelegenheiten
Bearbeitung
24.11.2023 11:35Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Sehr geehrte Neubrandenburgerin,
sehr geehrter Neubrandenburger,
der Sachverhalt wird geprüft und die Fläche, sofern sie unberechtigt ist, zurückgebaut.
Freundliche Grüße.
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