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1.   Anmeldung
Die Anmeldung ist vor Beginn zu allen Veranstaltungen in folgenden Formen möglich: •    per Post •    per Fax •    per E-Mail •    persönlich in der Geschäftsstelle.
Die Anmeldungen werden von der Volkshochschule Neubrandenburg (VHS NB) in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs aufgenommen. Wenn keine Benachrichtigung erfolgt, gilt die Anmeldung als angenommen und die angemeldeten TeilnehmerInnen werden zum Kursbeginn erwartet.
Die VHS NB führt die Veranstaltungen gemäß der Ausschreibung des Programms durch. Über eventuelle Veränderungen wird rechtzeitig informiert.
Alle Interessenten für Lehrgänge, die zu einem Schulabschluss führen, müssen eine ausführliche Beratung in Anspruch nehmen.
Die Anmeldung Minderjähriger muss von einem Sorgeberechtigten unterschrieben werden.
2.   Zahlungsbedingungen
Die im Programm ausgewiesenen Entgelte entsprechen der zurzeit gültigen Entgeltordnung (3. Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Neubrandenburg vom 17.Oktober 2007).
Fälligkeit Das Entgelt für alle Veranstaltungen wird mit Beginn der ersten Kursstunde fällig. Die Abbuchung erfolgt frühestens 2 Wochen nach Kursbeginn. Nur bei Vorträgen bzw. Einzelveranstaltungen sind die Gebühren zu Beginn in bar zu entrichten. Bei Entgelten über 100,00 EURO ist Ratenzahlung möglich.
Ermäßigung Ermäßigungen erhalten Schüler, Auszubildende, Studenten, Jugendliche, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr leisten und Schwerbeschädigte ab 50%. Von Ermäßigungen ausgenommen sind Einzelvorträge, Studienreisen und Exkursionen sowie Veranstaltungen, die ausdrücklich ohne Ermäßigung ausgewiesen sind. Aufwendungen für Materialien werden nicht ermäßigt. Die Ermäßigung kann nur erfolgen, wenn bei Kursbeginn die entsprechenden Nachweise vorliegen.
Mindestteilnehmerzahl Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl (10 Teilnehmer) kann der Kurs nur durchgeführt werden, wenn sich die Teilnehmenden zu Kursbeginn über eine Zuzahlung oder Unterrichtskürzung einigen. Zuzahlungen sind nach mündlicher Einigung im Kurs Bestandteil des Kursentgeltes.
Teilnahme am bereits laufenden Kurs Bei Einstieg in bereits begonnene Kurse ist das Entgelt ohne Abzug in voller Höhe fällig. Eine nachträgliche Teilnahme ändert das vereinbarte bzw. festgelegte Entgelt nicht.
3.   Verbraucherschutz
Kurswechsel In begründeten Fällen (Kursstufe nicht angemessen) ist im laufenden Semester nach Beratung durch den verantwortlichen pädagogischen Mitarbeiter ein Wechsel im Fachbereich möglich. Dabei können sich Entgeltnachzahlungen oder -erstattungen ergeben.
Kursabbruch/Rückzahlungen TeilnehmerInnen können vom Vertrag oder der Anmeldung bei nachfolgend genannten dringenden persönlichen Gründen nach Kursbeginn bzw. ausgewiesenem Anmeldeschluss (Einzelveranstaltungen) zurücktreten: - Wohnortwechsel, der eine weitere Teilnahme im zumutbaren Rahmen ausschließt, - Veränderte Arbeitszeit bzw. Aufnahme einer Arbeit, die eine Kursteilnahme nicht mehr ermöglichen, - Längerfristige Krankheit, wenn an mindestens 50 % der Kursstunden nicht mehr teilgenommen werden kann.
Ein Wechsel der Lehrkraft begründet keine Verpflichtung zur Rückzahlung. Die Abmeldung ist schriftlich mit entsprechenden Nachweisen in der Geschäftsstelle einzureichen. Eine anteilige Rückzahlung des Entgeltes, ab Eingangsdatum der Abmeldung ist auf Antrag möglich.
Die VHS NB kann vom Vertrag zurücktreten: - wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern für den Kurs nicht erreicht und   eine Einigung zur Durchführung des Kurses nicht möglich ist, (siehe Mindestteilnehmerzahl) - bei Ausfall von Dozenten sowie sonstigen Änderungen/Störungen im Betrieb, für die die VHS NB nicht verantwortlich ist.
In den oben genannten Fällen werden Teilnehmerentgelte – abhängig von den gehaltenen Unterrichtsstunden – nicht, anteilig oder ganz berechnet.
Haftung Die Haftung der VHS NB für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist nur auf die Fälle beschränkt, in denen der VHS NB Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für alle übrigen Schäden jeglicher Art oder Verlust von persönlichem Eigentum haften die VHS NB oder Dozenten nicht.
Beratung Vor Kursbeginn kann in der Geschäftsstelle eine kostenlose Beratung zum Kursangebot beim jeweiligen Fachbereichsleiter in Anspruch genommen werden.
Kundenhinweise An Ihren Hinweisen, Vorschlägen und Kritiken sind wir jederzeit interessiert. Wir nehmen sie anonym („Kummerkasten“), per E-Mail oder auch persönlich entgegen.
4.   Prüfungen und Zulassungsvoraussetzungen
Die Prüfung zum Erwerb eines Schulabschlusses kann nur bei Vorliegen der gesetzlich vorgeschriebenen Zugangsvoraussetzungen abgelegt werden. Die Antragsteller erhalten eine ausführliche persönliche Beratung. In den Fachbereichen „Sprachen“ und „Arbeit und Beruf“ erhalten Interessenten Informationen über die Prüfungsmodalitäten, Termine und die fachlichen Voraussetzungen in einer Beratung beim jeweiligen Fachbereichsleiter.
5.   Sonstige Serviceleistungen
Teilnahmebescheinigungen/Zertifikate Am Ende eines Kurses kann die Teilnahme (mind. 80 %) bestätigt werden. Zeugnisse für staatlich anerkannte Abschlüsse erhält der Teilnehmer zum Kursende.
Lernmittel Das Lernmaterial zu den ausgewiesenen Kursangeboten ist vom Teilnehmer selbst zu finanzieren.
Geschenkgutscheine Sind im Sekretariat erhältlich.
6.   Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die geschäftlichen Beziehungen zwischen der Stadt Neubrandenburg und den Teilnehmern an Kursen und Veranstaltungen der Volkshochschule Neubrandenburg. Für angebotene Studienfahrten gelten die besonderen Reiserechtsbedingungen des Reiseveranstalters. Die VHS NB tritt im Sinne des Reisevertragsrechts nur als Vermittler auf. Für Lehrgänge, die durch die Bundesanstalt für Arbeit oder sonstige Dritte gefördert werden, ist ein individueller Teilnehmervertrag abzuschließen.
7.   Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für einen solchen Fall soll eine angemessene Regelung gelten, die – so weit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewährt haben würden, sofern sie bei Abschluss des Vertrages diesen Punkt beachtet hätten.
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