Wahlen
Auf diesen Seiten informieren wir über alle Wahlen, bei denen die Bürgerinnen und Bürger der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg wahlberechtigt sind.
Am Sonntag, 20. September 2026, stehen die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern an. Die Verantwortung für die Durchführung der Wahl in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg liegt beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Dieser veröffentlicht im Verlauf des Wahlabends auch die Wahlergebnisse.
Wählen geht auch ohne Wahlbenachrichtigung
Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht erhalten hat oder nicht mehr findet, kann trotzdem wählen. Für die Stimmabgabe im Wahllokal genügt ein amtlicher Lichtbildausweis, zum Beispiel der Personalausweis.
Das Wahlrecht wird durch eine fehlende Wahlbenachrichtigung oder unter Umständen doppelt versandte Wahlbenachrichtigung nicht eingeschränkt.
Welches Wahllokal ist zuständig?
In Neubrandenburg gibt es zur Landtagswahl 38 Urnen-Wahlbezirke sowie 18 Briefwahlbezirke. Auf der Wahlbenachrichtigung steht das jeweils zuständige Wahllokal. Wer das Schreiben nicht zur Hand hat, kann online nachlesen:
Briefwahl ist weiterhin möglich
Wer am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann weiterhin die Briefwahl nutzen.
Briefwahlunterlagen können noch bis 14. September, 23:00 Uhr, online oder per E-Mail an wahlen@neubrandenburg.de beantragt werden. Da die Unterlagen anschließend noch versandt und rechtzeitig zurückgeschickt werden müssen, empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Beantragung.
Alternativ kann die Stimme direkt im Briefwahlbüro im Foyer des Rathauses abgegeben werden. Das Briefwahlbüro ist noch bis Freitag, 18. September, 12:00 Uhr, geöffnet.
Die Öffnungszeiten:
▪️ Montag und Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
▪️ Dienstag: 8:00 bis 18:00 Uhr
▪️ Mittwoch: geschlossen
▪️ Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Für die persönliche Briefwahl sollte ein Personalausweis mitgebracht werden. Die Wahlbenachrichtigung ist nicht zwingend erforderlich.
Alle Wahlvorstände sind besetzt – vielen Dank für Ihr Engagement!
Unfassbare 593 Menschen folgten dem Aufruf der Vier-Tore-Stadt zur Unterstützung der kommenden Landtagswahl. Weil insgesamt nur 420 ehrenamtlich Wahlhelfende nötig sind, erfolgte bereits eine Auswahl.
Bei dieser Auswahl waren sowohl die Erfahrung als langjähriger Wahlhelfender als auch die Einbeziehung von Menschen, die dieses verantwortungsvolle Ehrenamt erstmals übernehmen möchte, in gleichen Teilen maßgeblich.
Die Vier-Tore-Stadt bedankt sich ausdrücklich bei allen Bewerberinnen und Bewerbern für ihre Bereitschaft, mit ihrem persönlichen Einsatz bei der Durchführung der Landtagswahl zu einem wichtigen demokratischen Prozess beizutragen.