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Inhalt

Was erledige ich wo?

Presseinformation/Presseauskunft

  • Information der Presse über kommunale Anliegen in Form von Pressemitteilungen
  • Einladung zu offiziellen, presserelevanten Terminen
  • Vorbereiten von Pressekonferenzen, Pressegesprächen, Pressebesichtigungen und Pressefahrten
  • Beantworten von Anfragen der Presse
  • Vermittlung von Interviews in der Verwaltung

Ziel und Aufgabe der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist eine sachliche, umfassende, ständige, schnelle und aktive Unterrichtung der Öffentlichkeit über Vorgänge und Ereignisse in der Stadtverwaltung und in der Stadtvertretung, um so Verwaltungshandeln transparent darzustellen, Vertrauen und Akzeptanz der Öffentlichkeit gegenüber dem Handeln der Stadtverwaltung und Stadtvertretung zu schaffen und den Bürgerinnen und Bürgern Orientierung zu geben.

Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit dient der Darstellung der Ziele und Abläufe kommunaler und kommunalpolitischer Vorgänge gegenüber der Öffentlichkeit.

Rechtsgrundlagen

  • Art. 5 Grundgesetz, § 4 LPrG M-V
  • Dienstanweisung für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung