Gleichstellungsbeauftragte
- Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in Neubrandenburg (Chancengleichheit)
- Einwirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile
Allgemeine Beratung u.a. zu folgenden Problemen:
- Erwerbslosigkeit von Frauen
- Mutterschutz
- Sexuelle Belästigung
- Häusliche Gewalt
- Existenzgründungen durch Frauen
- Probleme Alleinerziehender
- Suche nach ehrenamtlicher Tätigkeit
- Berufswahlverhalten von Mädchen
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Pflege von Angehörigen durch Frauen
Besonderheiten
- Rechtsauskünfte werden nicht erteilt.
- Aber: Vermittlung zu entsprechenden Ämtern der Verwaltung oder anderen Behörden bzw. speziellen Beratungsstellen.
Notwendige Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen verlangt. Bürgerinnen und Bürgern ist es freigestellt, zur Klärung von Sachverhalten Unterlagen mitzubringen.
- Anonymität bei Gesprächen wird auf Wunsch zugesichert.
Rechtsgrundlagen
- Grundgesetz, Artikel 3, Abs.2
- Artikel 13 Verfassung M-V
- Kommunalverfassung M-V §41
- § 11 der Hauptsatzung der Stadt Neubrandenburg