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Erteilung von steuerlichen Bescheinigungen für Aufwendungen zum Erhalt von Denkmalen gemäß §§ 7i, 10f und 11b EStG

  • Steuerliche Förderung von Maßnahmen zum Erhalt von Denkmalen

Besonderheiten

  • Vor Beginn der Maßnahmen muss eine Abstimmung mit den Denkmalbehörden erfolgen.

Notwendige Unterlagen

  • Nachweis der vorherigen Abstimmung mit den Denkmalbehörden und der denkmalgerechten Durchführung
  • Antragsformular und Originalrechnungen

Rechtsgrundlagen

  • Bescheinigungsrichtlinie des Landes M-V auf der Grundlage des §§ 25 und 27 DSchG M-V