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Verleihung des Ehrenbürgerrechts

  • Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist Ausdruck besonderer Wertschätzung der Stadt Neubrandenburg für Personen, die sich in besonderem Maße - etwa auf dem Gebiet der Kunst, des Sports, der Wissenschaft, des politischen, des kulturellen, des wirtschaftlichen oder des sozialen Lebens - engagiert für das Wohl und das Ansehen der Stadt und ihrer Bürger verdient gemacht haben.

Allgemeine Informationen:

  • Die zu ehrende Persönlichkeit muss nicht Bürger der Stadt Neubrandenburg sein.

Besonderheiten

  • Vorschläge zur Verleihung des Ehrenbürgerrechts können beim Stadtpräsidenten in schriftlicher Form mit hinreichender Begründung eingebracht werden. Dazu sind natürliche und juristische Personen aus der Stadt Neubrandenburg und von außerhalb berechtigt.

Rechtsgrundlagen

  • Beschluss der Stadtvertretung vom 17. Dezember 1998 auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung (KV M-V).