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IHK stellt Unternehmen Informationspaket zur Integration von Flüchtlingen zur Verfügung

„Zahlreiche Unternehmen aus der IHK-Region können sich vorstellen, Flüchtlingen eine Chance für den beruflichen Einstieg zu geben. Dabei sind jedoch eine Reihe von rechtlichen Fragen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund hat die IHK jetzt auf ihren Internetseiten Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammen gefasst, um so den Unternehmen auf schnellstem Wege und unbürokratisch zu helfen“, stellt Torsten Haasch, Hauptgeschäftsführer der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern fest.

Auf der Internetseite www.neubrandenburg.ihk.de reicht das Spektrum der Antworten von der begrifflichen Definition, was unter einem „Flüchtling“, einem „Asylbewerber“ oder einem „Geduldeten“ zu verstehen ist, bis hin zur Möglichkeit, Informationsbroschüren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie der Arbeitsagentur –hier zum Beispiel einen Migrationscheck für Unternehmen- herunterzuladen.

Darüber hinaus wird dargestellt, was eine Unternehmerin oder ein Unternehmer tun muss, um Arbeitsplätze Flüchtlingen anzubieten. Aufgeführt sind sowohl Ansprechpartner, die den Unternehmen bei der Integration von Flüchtlingen, als auch bei der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen helfen.

„Selbstverständlich können sich die Firmen auch direkt an die IHK wenden, um Antworten auf ihre konkreten Fragen zu erhalten“, so Torsten Haasch.

Ansprechpartner in der IHK zu diesem Thema ist Enrico Niemczewsky, Telefon (0395) 5597-203.

20.06.2016