Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

Erteilung von denkmalrechtlichen Genehmigungen für Veränderungen an Denkmalen oder in deren Umgebung nach § 7 DSchG M-V

  • Veränderungen an Denkmalen oder in deren Umgebung sind lt. Denkmalschutzgesetz M-V genehmigungspflichtig. Ist eine Baugenehmigung notwendig, so beinhaltet diese die denkmalrechtliche Genehmigung.

Besonderheiten

  • Im Einzelfall kann verlangt werden, dass der Genehmigungsantrag durch vorbereitende Untersuchungen, insbesondere durch eine denkmalpflegerische Zielstellung ergänzt wird.

Notwendige Unterlagen

  • Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung ist schriftlich mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen.
  • Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

  • § 7 DSchG M-V