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Straßenreinigung

Informationsfreiheit

  • Auskunft und Beratung zu Themen der Informationsfreiheit nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V)
  • Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
    Karsten Neumann (LfDI M-V)
    Schloss Schwerin
    19053 Schwerin
    Tel: 0385 59494-0
    Fax: 0385 59494-58
    E-Mail: datenschutz@mvnet.de

Jede natürliche und juristische Person des Privatrechts sowie Personenvereinigungen hat Anspruch auf Zugang zu den bei einer Behörde vorhandenen Informationen.

Die Behörde hat nach Wahl des Antragstellers schriftlich oder mündlich Auskunft zu erteilen oder die Informationsträger zugänglich zu machen, die die begehrten Informationen enthalten.

Notwendige Unterlagen

  • formloser schriftlicher Antrag

Rechtsgrundlagen

  • Informationsfreiheitsgesetz - IFG M-V vom 10.07.2006

Gebühren

  • lt. Informationskostenverordnung - IFGKostVO M-V vom 28.09.2006