Anfragen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen
- Die Stadt Neubrandenburg erhebt zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag.
Allgemeine Informationen:
- Grundsätzlich ist die Erschließung Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.
- Beitragspflichtig ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist.
Rechtsgrundlagen
- § 127 Abs. 2 Baugesetzbuch
Gebühren
- bei Anfragen Gebühr entsprechend Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Neubrandenburg