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Was erledige ich wo?

Führerscheinerweiterung

  • Entgegennahme der Anträge mit beizubringenden Unterlagen und Prüfung

Allgemeine Informationen:

  • Bei schon vorhandener Fahrerlaubnis besteht nach bestandener Prüfung die Möglichkeit der Erweiterung auf andere Klassen.

Besonderheiten

  • Verzögerung durch:
    • Eintragungen im Fahreignungsregister
    • Eignung muss überprüft werden (Gutachten)
    • notwendige Zuarbeiten von Behörden

Besondere Voraussetzungen

  • Mindestalter für entsprechende Führerscheinklassen nach § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung

Bearbeitungsfristen

  • ca. 3 - 4 Wochen

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis
  • biometrietaugliches Lichtbild (es besteht die Möglichkeit, den Fotoautomaten im Foyer des Rathauses zu nutzen)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Benennung der Fahrschule und der beantragten Führerscheinklasse
  • Vorlage alter Führerschein
  • bei Bewerbern unter 18 Jahren ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich
  • für die Klassen AM, A1, A, B, BE, L, T eine Sehtestbescheinigung
  • für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE ein ärztliches und augenärztliches Gutachten
  • für die Klasenn D, DE Nachweis über die Erfüllung der besonderen Anforderungen
  • für die Klassen D, DE ein amtliches Führungszeugnis

Rechtsgrundlagen

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Gebühren

  • Verwaltungsgebühr lt. Gebührenordnung
    • 48,90 bis 49,70 Euro