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Stadtsanierung

Damit die Städte die Aufgaben und Herausforderungen innerhalb der städtebaulichen Entwicklung besser bewältigen können, unterstützt der Bund die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) zur Verfügung gestellt.

Hauptziel der Städtebauförderung ist es, die Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und entgegenstehende Mängel oder Missstände dauerhaft zu beheben.

Schwerpunkte für den Einsatz der Finanzhilfen sind:

  • Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbaus sowie der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
  • Maßnahmen der Sozialen Stadt
  • Stadtumbaumaßnahmen in den neuen und in den alten Ländern
  • Wiedernutzung von Flächen, insbesondere der in Innenstädten, unter Berücksichtigung ihrer funktional sinnvollen Zuordnung (Nutzungsmischung)
  • Sicherung der Daseinsvorsorge von kleineren Städten und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlich geprägten Räumen

Sanierungsgebiete

In der Stadt Neubrandenburg gibt es derzeit drei förmlich festgesetzte Sanierungsgebiete. Das Sanierungsgebiet "Altstadt", "Altstadt - Vor dem Treptower Tor" und die "Nordstadt - Ihlenfelder Vorstadt„. In Sanierungsgebieten wird für Bauvorhaben und ausgewählte Rechtsvorgänge eine Sanierungsgenehmigung benötigt. Welche Rechtsvorgänge dies sind, ist in den Satzungen geregelt.

In Sanierungs- und Entwicklungsgebieten sind u. a. die besonderen Vorschriften der §§ 136 - 171 BauGB zu beachten, in denen es um die Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise und Umlegung geht. Außerdem haben Eigentümer nach erfolgter Sanierung Ausgleichsbeträge zu zahlen, die den durch die Sanierung bedingten Erhöhungen der Bodenwerte ihrer Grundstücke entsprechen.

Rechtsgrundlagen

Sanierungsgenehmigungen

Alle Bürger, die innerhalb eines Sanierungs- oder Entwicklungsgebietes eine der oben beschriebenen Maßnahmen als Grundeigentümer durchführen wollen, haben besondere Rechte und Pflichten zu beachten. Dabei darf die beabsichtigte Maßnahme nicht den in der jeweiligen Rahmenplanung beschriebenen Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme widersprechen.

Auf Antrag eines Bürgers werden in förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten Sanierungsgenehmigungen erteilt.