Datenerhebung für den kommenden Mietspiegel 2025-2027 der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg
Nach der Fortschreibung des Mietspiegels 2024 ist die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg in enger Zusammenarbeit mit der AG Mietspiegel dazu angehalten, schnellstmöglich eine Neuauflage des Mietspiegels im Juli 2025 zu veröffentlichen. Im Zuge der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels für die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg möchten wir alle Wohnungsgeber hiermit herzlich bitten, die Daten für Ihren vermieteten Wohnraum gemäß den Vorgaben des Mietspiegelreformgesetzes zur Verfügung zu stellen. Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg ist auf die Mitwirkung von Vermietern angewiesen, um repräsentative und aktuelle Daten über die ortsübliche Vergleichsmiete zu erheben.
Die Erhebung erfolgt zum Stichtag 31.10.2024 und bezieht sich auf alle:
- Wohnungen, deren Mieten sich in den letzten 6 Jahren (seit dem 01.11.2018) infolge von Modernisierungen verändert haben.
- Wohnungen, die in den letzten 6 Jahren im bestehenden Mietverhältnis Mietänderungen nach § 558 BGB erfahren haben und die zum 31.10.2024 weiterhin bestanden.
- Wohnungen, für die in den letzten 6 Jahren Neuverträge abgeschlossen wurden und die zum 31.10.2024 weiterhin bestanden.
Keine Berücksichtigung finden:
- Wohnungen, die mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten gefördert und mit Preisbindungen versehen worden sind,
- Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wird,
- Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist,
- Wohnungen in vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäuser,
- Wohnraum in einer heimähnlichen Unterkunft (z.B. Studenten- und Jugendwohnheim, Altenheim),
- Vollständig untervermieteter Wohnraum,
- Werks-, Dienst- oder Hausmeisterwohnungen,
- gewerblich oder teilgewerblich genutzte Wohnungen, nicht abgeschlossene Wohnungen.
Die Abgabe der angeforderten Daten ist über drei Wege möglich:
- mittels Online-Formular für Vermieter (weiter zum Online-Formular):
Das Online-Formular wird ausschließlich denen empfohlen, die eine kleine Anzahl (max. 5 Wohnungen) an Wohnraum für die Mieter/-innen zur Verfügung stellen. -
Für die Vermieter mit einem größeren Bestand an mietbarem Wohnraum, steht das Tabellenblatt im Excel-Format im Download-Bereich (s. rechte Box: Dokumente) für Sie zur Verfügung.
Hinweis: Verwalter von vermieteten Wohnraum sind dazu angehalten in der Excel-Tabelle (Blatt „Daten“ Spalte A bis G) zusätzlich die Daten der Eigentümer zu benennen. Gegebenenfalls stimmen Sie sich mit den Eigentümern zur Abgabe der Daten ab, damit diese nicht zweifach eingereicht werden.
Die Abgabe der Daten erfolgt anschließend über den Versand an die Mail-Adresse: mietspiegel@neubrandenburg.de.
- Benötigen Sie einen Papierfragebogen, erhalten Sie diesen im Download-Bereich (s. rechte Box: Dokumente) oder stellen eine schriftliche Anfrage an die unten angegebene Adresse.
Hinweis: Zur Erlangung eines vollständigen Datensatzes müssen alle Befragten eine Rückmeldung einreichen. Dies gilt auch für die Wohnungen, deren Mieten sich in den letzten 6 Jahren (seit dem 01.11.2018) nicht geändert haben und für die Wohnungen, die keine Berücksichtigung im Mietspiegel finden. In diesen Fällen können Sie Ihre Rückmeldung unter Angabe Ihrer Vermieterkennnummer auch gern über die folgende Mail- oder Postadresse einreichen:
Per Mail: mietspiegel@neubrandenburg.de
Per Post: Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg
- Kommunale Statistikstelle –
Kennwort Mietspiegel 2025
Postfach 11 02 55
17042 Neubrandenburg
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.