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Was erledige ich wo?

Archivgut - Einsicht gewähren

Nr. 99077015109000

Voraussetzungen

Die Benutzung des Landesarchivs steht jedem Bürger offen. Eine Hilfestellung beim Lesen und Verstehen alter oder fremdsprachlicher Schriften kann nicht gewährt werden. Sie sollten in der Lage sein, Schriften der Zeit, die Sie interessiert, lesen zu können.

Kosten