Dienstführerscheinumtausch
- Antrag auf allgemeine Fahrerlaubnis durch den Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis
Allgemeine Informationen:
- Die von den Dienststellen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen.
- Der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis kann eine allgemeine Fahrerlaubnis beantragen.
Besonderheiten
Verzögerung durch:
- notwendige Zuarbeiten von Behörden
- Eintragungen im Fahreignungsregister
Bearbeitungsfristen
- ca. 3 - 4 Wochen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- biometrietaugliches Lichtbild (es besteht die Möglichkeit, den Fotoautomaten im Foyer des Rathauses zu nutzen)
- Dienstfahrerlaubnis bzw. Bescheinigung über in der Dienstfahrerlaubnis vorhandene Klassen
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebühren
- Antragsgebühr laut Gebührenordnung
- 43,90 Euro - 48,90 Euro