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Finanzen

Neubrandenburg gehört zu den finanziell leistungsstärksten Kommunen in Ostdeutschland. Das Steueraufkommen ist hoch. Trotz Investitionen und zahlreicher kultureller Angebote für die Neubrandenburgerinnen und Neubrandenburger ist der Stadthaushalt seit einigen Jahren ausgeglichen. Das schaffen derzeit nur wenige andere Städte im Nordosten. Mit einem, von der Stadtvertretung beschlossenen, Haushaltssicherungskonzept und gut aufgestellten städtischen Unternehmen blickt Neubrandenburg in eine stabile finanzielle Zukunft.

Haushalt 2024

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 12.12.2023 die Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen beschlossen.

Die Dokumente zum Haushaltsplan wurden dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V als Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung übergeben Da die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile enthält, kann sie erst nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht werden. Am Tag nach der Veröffentlichung tritt die Haushaltssatzung 2024 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haushaltswirtschaft der Stadt Neubrandenburg entsprechend § 49 Kommunalverfassung M-V nach den Grundsätzen der vorläufigen Haushaltsführung ausgeführt.

Band 1
Haushaltssatzung und Anlagen
Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt

Band 2
Stellenplan

Band 3/1 Teil 1 | Teil 2 | Teil 3
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne

Band 3/2
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement

Band 4
Haushaltssatzungen
Städtebauliches Sondervermögen

Haushalt 2023

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 02.02.2023 die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2023 mit Anlagen sowie die Haushaltssatzungen 2023 der Städtebaulichen Sondervermögen beschlossen. Am 27.04.2023 wurde ein Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens (SSV/Sanierungsmaßnahme Nordstadt – Die Soziale Stadt) für das Haushaltsjahr 2023 durch die Stadtvertretung beschlossen.

Die Dokumente zum Haushaltsplan wurden dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsaufsichtsbehörde übergeben. Für die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen bedarf es keiner Genehmigung. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2023 wurde am 16.05.2023 wie folgt erteilt:

  • Der in der Haushaltssatzung in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird vollständig für die vorgesehenen Investitionskredite in Höhe von 3.491.600,00 EUR genehmigt.
  • Der in der Haushaltssatzung in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird vollständig in Höhe von 800.000,00 EUR genehmigt.
  • Die Entscheidungen zur wirtschaftlichen Betätigung der Stadt ergehen gesondert.

Die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen sowie die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg einschließlich ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde wurden am 25.05.2023 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung treten die Haushaltssatzungen in Kraft.

Band 1
Haushaltssatzung und Anlagen
Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt

Band 2
Stellenplan

Band 3/1
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne

Band 3/2
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement

Band 4
Haushaltssatzungen
Städtebauliches Sondervermögen

Haushalt 2022

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 03.02.2022 die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2022 mit Anlagen sowie die Haushaltssatzungen 2022 der Städtebaulichen Sondervermögen beschlossen. Am 28.04.2022 wurde ein Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens (SSV/Sanierungsmaßnahme Nordstadt – Die Soziale Stadt) für das Haushaltsjahr 2022 durch die Stadtvertretung beschlossen. Mit dem Haushaltsplan 2022 kann die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg nach Jahren der Haushaltskonsolidierung einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen.

Die Dokumente zum Haushaltsplan wurden dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsaufsichtsbehörde übergeben. Für die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen bedarf es keiner Genehmigung. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2022 wurde am 02.05.2022 mit folgenden Einschränkungen erteilt:

  • Der in der Haushaltssatzung in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird teilweise für die vorgesehenen Investitionskredite für den Bereich Rettungsdienst in Höhe von 1.075.000,00 EUR genehmigt. Eine spätere Genehmigung der zunächst nicht genehmigten Kredite wird unter der Erfüllung von entsprechenden Bedingungen in Aussicht gestellt.
  • Der in der Haushaltssatzung in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird vollständig in Höhe von 1.137.600,00 EUR genehmigt.
  • Die Entscheidungen zur wirtschaftlichen Betätigung der Stadt ergehen gesondert.

Die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen sowie die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg einschließlich ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde wurden am 06.05.2022 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung treten die Haushaltssatzungen in Kraft.

Band 1
Haushaltssatzung und Anlagen
Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt

Band 2
Stellenplan

Band 3/1
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne

Band 3/2
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement

Band 4
Haushaltssatzungen
Städtebauliches Sondervermögen

Haushalt 2021

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 27.05.2021 die Nachtragshaushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2021 mit Anlagen beschlossen.

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die Nachtragshaushaltssatzung wurde am 11.06.2021 durch das Ministerium für Inneres und Europa M-V als Rechtsaufsichtsbehörde wie folgt erteilt:

  • Der in der Haushaltssatzung in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird vollständig in Höhe von 200.000,0 EUR genehmigt.
  • Der in der Haushaltssatzung in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird vollständig in Höhe von 35.000.000,0 EUR genehmigt.
  • Die Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ergehen gesondert.

Die Nachtragshaushaltssatzung wurde aufgrund ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung tritt die Nachtragshaushaltssatzung 2021 in Kraft.


Nachtragshaushalt
Nachtragshaushaltssatzung und Anlagen
Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt

Band 1
Haushaltssatzung und Anlagen
Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt

Band 2
Stellenplan

Band 3/1
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne

Band 3/2
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement

Band 4
Haushaltssatzungen
Städtebauliches Sondervermögen

Haushalt 2020

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 11.12.2019 die Haushaltssatzung der Stadt Neubrandenburg 2020 mit Anlagen sowie die Haushaltssatzungen 2020 der Städtebaulichen Sondervermögen beschlossen.

Die Dokumente zum Haushaltsplan wurden dem Ministerium für Inneres und Europa M-V als Rechtsaufsichtsbehörde übergeben. Für die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen bedarf es keiner Genehmigung. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Stadt Neubrandenburg 2020 wurde am 11.05.2020 mit folgenden Einschränkungen erteilt:

  • Es wird angeordnet, dass nicht mehr als vier Prozent der Schlüsselzuweisungen, das entspricht höchstens 1.643.816,68 Euro, für investive Zwecke verwendet werden dürfen. Aufgrund der Anordnung ist der Ansatz für Investitionsauszahlungen teilweise gemäß § 51 KV M-V zu sperren. Die Mehreinzahlungen im laufenden Bereich sind zur weiteren Rückführung des negativen Saldos der Ein- und Auszahlungen einzusetzen, sofern sie nicht zum Ausgleich unabweisbarer Mindereinzahlungen oder Mehrauszahlungen benötigt werden.
  • Der in der Haushaltssatzung in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird vollständig in Höhe von 55.000.000,00 EUR unter Erteilung einer Auflage genehmigt.
  • Dem Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern ist im Rahmen der in § 6 Absatz 1 der Konsolidierungsvereinbarung zwischen der Stadt Neubrandenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern vom 21. April 2017 geregelten Berichtspflicht über Änderungen im Personalbereich, die den Stellenplan (VzÄ) betreffen, zu berichten.
  • Die Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ergehen gesondert.

Die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen sowie die Haushaltssatzung der Stadt Neubrandenburg einschließlich ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde wurden am 17.06.2020 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung treten die Haushaltssatzungen in Kraft.

Der Oberbürgermeister hat am 20.05.2020 zur Umsetzung der Anordnung des Ministeriums für Inneres und Europa eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 51 KV M-V über investive Auszahlungen in Höhe von 1.643.783,32 EUR verfügt, die am Tag der Bekanntgabe der Haushaltssatzung in Kraft tritt und am 31.12.2020 endet.

Weiterhin hat der Oberbürgermeister zur Minimierung der zu erwartenden Ertrags-/Einzahlungsausfälle sowie möglicher steigender Aufwendungen/Auszahlungen durch die Corona-Pandemie am 20.05.2020 eine haushaltswirtschaftliche Sperre für die laufenden Aufwendungen und Auszahlungen nach den Maßgaben der vorläufigen Haushaltswirtschaft gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1 und 3 KV M-V angeordnet, die am Tag der Bekanntgabe der Haushaltssatzung in Kraft tritt und am 31.12.2020 endet.

Band 1
Haushaltssatzung und Anlagen
Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt

Band 2
Stellenplan

Band 3/1
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne

Band 3/2
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement

Band 4
Haushaltssatzungen
Städtebauliches Sondervermögen

Haushalt 2019

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 13.12.2018 die Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen beschlossen.

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 07.06.2019 mit folgenden Einschränkungen erteilt:

  • Der in der Haushaltssatzung in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird vollständig in Höhe von 205,0 TEUR genehmigt.
  • Der in der Haushaltssatzung in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird teilweise in Höhe von 70.000,0 TEUR unter Erteilung einer Auflage genehmigt.
  • Der Stellenplan wird unter Erteilung von Auflagen genehmigt.

Die Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ergehen gesondert.

Die Haushaltssatzung wurde am 13.06.2019 aufgrund ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung tritt die Haushaltssatzung 2019 in Kraft.

Band 1
Haushaltssatzung und Anlagen
Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt

Band 2
Stellenplan

Band 3/1
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne

Band 3/2
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement

Band 4
Haushaltssatzungen
Städtebauliches Sondervermögen

Haushalt 2018

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 14.12.2017 die Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen beschlossen.

Die Dokumente zum Haushaltsplan wurden dem Innenministerium M-V als Rechtsaufsichts-behörde mit Postausgang 24.01.2018 zur Genehmigung übergeben Da die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile enthält, kann sie erst nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht werden. Am Tag nach der Veröffentlichung tritt die Haushaltssatzung 2018 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haushaltswirtschaft der Stadt Neubrandenburg entsprechend § 49 Kommunalverfassung M-V nach den Grundsätzen der vorläufigen Haushaltsführung ausgeführt.

Band 1
Haushaltssatzung und Anlagen
Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt

Band 2
Stellenplan

Band 3/1
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne

Band 3/2
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement

Band 4
Haushaltssatzungen
Städtebauliches Sondervermögen

Haushalt 2017

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 09.02.2017 die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen beschlossen.

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 17.08.2017 mit folgenden Einschränkungen erteilt:

  • Der in der Haushaltssatzung in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird teilweise in Höhe von 130,0 TEUR genehmigt.
  • Der in der Haushaltssatzung in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird vollständig in Höhe von 95.000,0 TEUR unter Erteilung von Auflagen genehmigt.
  • Der Stellenplan wird unter Erteilung von Auflagen genehmigt.
  • Die Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ergehen gesondert.

Die Haushaltssatzung wurde am 24.08.2017 öffentlich bekannt gemacht und trat am 25.08.2017 in Kraft.

Band 1
Haushaltssatzung und Anlagen
Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt

Band 2
Stellenplan

Band 3/1
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne

Band 3/2
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement

Band 4
Haushaltssatzungen
Städtebauliches Sondervermögen

Haushaltssicherungskonzept

Jahresabschluss der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg

Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

Spendenbericht der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg