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Datum: 31.12.2012

VI/350 - Beschl.-Nr.: 281/15/16

Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens »Altstadt - Soziale Stadt« zum 31.12.2012 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012

Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens »Altstadt - Soziale Stadt« zum 31.12.2012 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 vorbehaltlos.

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