Datum: 31.12.2012
VI/360 - Beschl.-Nr.: 286/15/16
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens »Oststadt« zum 31.12.2012 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens »Oststadt« zum 31.12.2012 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 vorbehaltlos.
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