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Datum: 31.12.2013

VI/494 - Beschl.-Nr.: 347/19/16

Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens »Datzeberg« zum 31.12.2013 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens »Datzeberg« zum 31.12.2013 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 vorbehaltlos.

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