Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

Schutz und Erhalt von Bodendenkmalen

  • Beratung von Bürgern, Erteilung von denkmalrechtlichen Genehmigungen
  • Entgegennahme von Fundmeldungen zu Bodendenkmalen
  • Führung Liste Bodendenkmale
  • Kontrolle von Bodendenkmalen
  • Veränderungen an Denkmalen oder in deren Umgebung sind lt. Denkmalschutzgesetz M-V genehmigungspflichtig. Ist eine Baugenehmigung notwendig, so beinhaltet diese die denkmalrechtliche Genehmigung.
  • Der Fund von Denkmalen (Bodendenkmale) ist anzeigepflichtig.

Frist: unverzüglich

Besonderheiten

  • Im Einzelfall kann verlangt werden, dass der Genehmigungsantrag durch vorbereitende Untersuchungen, ergänzt wird.

Notwendige Unterlagen

  • Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung ist schriftlich mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen.
    Der Antrag kann formlos gestellt werden.
    Fundmeldungen über Bodendenkmale erfolgen formlos.

Rechtsgrundlagen

  • Denkmalschutzgesetz M-V vom 6. Januar 1998 (Gesetz- und Verordnungsblatt M-V S. 12) in der derzeit gültigen Fassung.