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19.03.2020

Den Wildschweinen werden die Unterschlupfmöglichkeiten genommen

Die Vier-Tore-Stadt hat gestern mit Maßnahmen zur Vergrämung der Wildschweine auf dem Datzeberg begonnen. In dem Wohngebiet sind in der Vergangenheit immer wieder Rotten aufgetaucht und haben für Belästigungen und Schäden gesorgt. Die Stadtverwaltung hat sich des Problems angenommen. Eng wird dabei mit dem Landkreis, dem jagdausübungsberechtigten Pächter und der Jagdgenossenschaft Neubrandenburg zusammengearbeitet.

In dieser Woche finden sogenannte Biotop gestaltende Maßnahmen statt. Dabei handelt es sich um umfangreiche Entbuschungen im Bereich des Datzebergs. In dem dichten Gebüsch an den Hängen, haben die Wildschweinbestände ideale Unterschlupfbedingungen gefunden. Mit der Beseitigung des Dickichts sollen die Tiere in der Folge vergrämt werden.

Um diese Maßnahme umzusetzen, hat die Stadt eine Ausnahmegenehmigung vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhalten. Fällungen sind aufgrund des Artenschutzes nur bis Ende Februar gestattet. Auf dem Datzeberg darf jetzt bis 25. März mit Auflagen gehandelt werden. Vor Beginn der Arbeiten müssen beispielsweise die Vogelnester in den Gebüschen kontrolliert werden, ob diese bereits besetzt sind.

Im Herbst wird es weitere Abstimmungen mit dem Landkreis geben, um diese Form der Vergrämung der Wildschweine fortsetzen zu können.

Wildschweine unterliegen dem Jagdrecht. Sie dürfen nur auf Flächen, die zu einem Jagdbezirk gehören, gejagt werden. Außerhalb dieser Flächen, insbesondere in sogenannten Befriedeten Bezirken, wie z.B. Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen oder Gärten, ist eine Jagdausübung aus Sicherheitsgründen gesetzlich verboten. Nur mit Ausnahmegenehmigung der unteren Jagdbehörde ist dies beschränkt möglich.