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Datum: 06.03.2020

Ensemble Neustrelitzer Straße kommt auf die Denkmalliste der Stadt

Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern hat informiert, dass das Gebäudeensemble Neustrelitzer Straße 49 bis 109 und die Geschwister-Scholl-Straße 1 a unter Denkmalschutz gestellt wird.

Somit ist das Wohngebiet in der Neustrelitzer Straße künftig als Teil der Denkmalliste der Vier-Tore-Stadt zu führen. Konstituierende Elemente des Wohngebietes wurden in der Reihenfolge ihrer Wertigkeit als Denkmal vom Landesamt dargestellt. Dabei handelt es sich um:

  • die städtebauliche Anlage der im Wesentlichen in vier Gruppen gegliederten und Höfe ausbildenden 15 Baukörper von 11 bis 14 Geschossen samt Kaufhalle und Kindereinrichtung
  • die architektonische Gestaltung aus Grundelementen der Wohnungsbauserie 70 (WBS 70) mit ihren rasterförmigen Fassaden, den verschiedenen Oberflächen aus Keramik und Putzen unterschiedlicher Körnung sowie dem damit einhergehenden Eindruck der „Plattenbauweise“
  • die vier großflächigen Wandbilder von Wolfram Schubert sowie die Material- und Farbvariationen in den Oberflächen der normierten Großtafeln und Brüstungselemente
  • die Gestaltung der Erdgeschosszone mit kleinen Läden
  • die Freiraumgestaltung mit Wegebeziehungen, insbesondere Hochbeete und Treppen

Das Landesamt hat die Denkmalwürdigkeit des Objektes festgestellt und begründet dies unter anderem damit, dass das in den Jahren 1980 bis 1985 errichtete Wohngebiet „ein abwechslungsreich strukturiertes und funktional organisiertes Ensemble von besonderer städtebaulicher Qualität und von hohem baugeschichtlichem und künstlerischen Wert“ ist. Erreicht wird dies, so heißt es in der Begründung, durch die „architektonische Anwendung der Grundelemente aus der WBS 70-Serie, die das wesentliche Mittel des Wohnungsbaus in den letzten beiden Jahrzehnten der DDR war.“ Hervorgehoben wird zudem, dass das Ensemble ohne Teilab-
brüche, umfassende Änderungen an den Fassaden oder Erweiterungen authentisch erhalten ist. Mit den großflächigen Wandbildern auf den Stirnseiten der Blöcke werden auf „hohem Niveau innerhalb des Ensembles grafisch-ornamentale und farbliche Akzente“ gesetzt.

Außerdem wird auf den Zeugniswert für die Geschichte Neubrandenburgs und für die Politik- und Sozialgeschichte der späten DDR verwiesen. Das Ensemble besitze einen exemplarischen Wert für den Wohnungsbestand der ehemaligen Bezirksstadt. Als besonderes Zeugnis der Ära Honecker wird dem Ensemble ein hoher Seltenheitswert zugeschrieben.


Geschichte:

Nachdem Planungen bereits in den 1970er Jahren vorlagen, wurde das Wohngebiet an der früheren Leninstraße ab 1980 mit insgesamt 15 11- und 14-geschossigen Baukörpern auf der Ostseite der F 96 (heute B 96) in WBS 70-Bauweise für ungefähr 3.000 Einwohner nach Entwürfen von Iris Dullin-Grund, Günter Gisder und Manfred Hartung errichtet. Vier Nordgiebel wurden großflächig mit repräsentativen Wandbildern aus Meißner Kacheln von Wolfram Schubert gestaltet.

Rechtslage:

Wird der Denkmalwert festgestellt, ist das Objekt in die Denkmalliste einzutragen. Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg führt die Denkmalliste. Sie ist nicht nur berechtigt zu Eintragungen, sondern gesetzlich verpflichtet und hat keinen Ermessensspielraum.


Beispiele:

Das Ensemble in der Neustrelitzer Straße ist nicht der erste DDR-Plattenbau, der unter Denkmalschutz gestellt wurde. Der erste WBS 70 Block in der Koszaliner Straße in der Oststadt steht seit 1984 ebenfalls unter Denkmalschutz.

Rostock
Das Terrassenhochhaus in der Bertolt-Brecht-Straße wurde 1977 in Rostock Evershagen errichtet. 22 Terrassen an der Südseite geben dem Bauwerk ein besonderes Erscheinungsbild. Seit vergangenem Jahr steht es unter Denkmalschutz.

Halle
In der Innenstadt von Halle-Neustadt hat der damalige Stadtarchitekt an der DDR-Platte gestalterische Anpassungen vorgenommen. Seit 2015 sind die Gebäude in der Innenstadt als Baudenkmal ausgewiesen.

Bernau
Seit 2017 ist ein Eckgebäude in Plattenbauweise im Zentrum der Stadt als schützenswertes Einzeldenkmal aufgeführt. Das Haus mit den drei Eingängen gilt als ein besonderes Beispiel für die DDR-Architektur.

Dresden
In Dresden-Gorbitz wurden ein Wohnblock, ein benachbarter Flachbau, ein Brunnen und ein Mosaik-Wandbild 2018 unter Denkmalschutz gestellt. Dabei handelt es sich um WBS 70-Bauweise, die inzwischen in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde saniert wurde.

In der Elsterwerdaer Straße in Dresden wurden im Zuge von „Umbau Ost“ im Herbst 2004 mehrere Blöcke abgerissen und eine Grünfläche angelegt. Ein kleiner Schaukasten erinnert an das Fassadenkunstwerk von Siegfried Schade. Das Wandbild steht seit 2004 unter Denkmalschutz und wurde abgenommen und eingelagert. Es ist unklar, was damit geschieht.

Schulen vom Typ Dresden – einem Einheitsentwurf für Schulgebäude in Plattenbauweise – gibt es bis heute. In Dresden wurde eine Grundschule dieses Typs unter Denkmalschutz gestellt.