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17.05.2019

Namenszusatz für Neubrandenburg

Neubrandenburgs Oberbürgermeister Silvio Witt wird beim Ministerium für Inneres und Europa des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf die Verleihung der kommunalverfassungsrechtlichen Bezeichnung „Vier-Tore-Stadt“ stellen. Die Stadtvertreter haben am Donnerstag einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Dem Beschluss vorausgegangen war eine Umfrage, bei der sich 90 Prozent der Teilnehmer für diesen Zusatznamen entschieden hatten. „Tollenseseestadt” und „Hochschulstadt“, als weitere Vorschläge, fanden keine Zustimmung.

Eine kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung stellt ein eigenständiges Element neben dem Gemeindenamen dar und trifft eine Aussage über den Status, die Eigenart oder Funktion der betreffenden Gemeinde in aktueller oder historischer Hinsicht. Mittels kommunalverfassungsrechtlicher Bezeichnung besteht die Möglichkeit, eine Besonderheit oder ein Alleinstellungsmerkmal der Stadt Neubrandenburg zu kommunizieren. Aus Sicht des Stadtmarketings ist das Erscheinen dieser Bezeichnung auf dem Ortseingangsschild ein zusätzlicher Impuls zur Hervorhebung der Besonderheiten der Stadt Neubrandenburg nach innen und außen.