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Datum: 17.10.2024

Rücktritt des Oberbürgermeisters - das sind die nächsten Schritte zur Neuwahl

Nach dem angekündigten Rücktritt des Oberbürgermeisters Silvio Witt hat die Stadtverwaltung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen einen klaren Fahrplan für die anstehenden Neuwahlen erarbeitet.

Der Rücktritt soll somit in der Sitzung der Stadtvertretung am 19. Dezember 2024 offiziell angenommen werden. Dies ermöglicht es, die Neuwahl des Oberbürgermeisters mit der anstehenden Landratswahl am 11. Mai 2025 zu kombinieren. Oberbürgermeister Silvio Witt würde somit Ende Mai 2025 offiziell aus seinem Amt ausscheiden.

Heike Rathsack, Gemeindewahlleiterin der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg: „Durch eine sogenannte verbundene Wahl können nicht nur die anfallenden Aufwände und Kosten der OB-Wahl minimiert werden, auch die Wahlbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist in einem solchen Fall erfahrungsgemäß höher. Zum Vergleich: Die letzte Wahl des Oberbürgermeisters im Jahr 2022, die auf Beschluss der Stadtvertretung als einzelne Wahl stattfand, führte zu einem hohen Mehraufwand für die Stadtkasse. Die Wahlbeteiligung lag bei 35,4 Prozent.“

Geordneter Übergang

Oberbürgermeister Silvio Witt hatte vergangene Woche überraschend seinen vorzeitigen Rücktritt aus dem Amt erklärt. Er befindet sich jetzt in seiner zweiten Amtszeit und wäre noch bis 2029 Oberbürgermeister geblieben. Mit der rechtzeitigen Ankündigung seines Ausscheidens im kommenden Jahr ist ein geordneter Übergang bis zum Amtsantritt des neuen Stadtoberhaupts möglich. Für die Parteien und anderen Interessengruppen gibt diese rechtzeitige Ankündigung zudem ausreichend Zeit, Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten aufzustellen und ihre Öffentlichkeitsarbeit zur Wahl vorzubereiten und umzusetzen.

Die nächsten Schritte zur Neuwahl

Die folgenden Schritte sind vorgesehen und stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadtvertretung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg:

  • 19. Dezember 2024: In der Sitzung der Stadtvertretung wird formal die Notwendigkeit von Neuwahlen festgestellt und ein Wahltermin festgelegt. Zudem kann ein Beschluss zur öffentlichen Ausschreibung des Amtes gefasst werden.
  • 11. Januar 2025: Dies ist der letzte Termin für die überregionale Ausschreibung des Amts der/des Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters, um potenzielle Kandidatinnen bzw. Kandidaten zu informieren und zur Bewerbung einzuladen.
  • 25. Februar 2025: Der Stichtag für das Einreichen von Wahlvorschlägen ist erreicht (75 Tage vor der Wahl). Alle interessierten Parteien und Kandidatinnen bzw. Kandidaten müssen ihre Vorschläge bis zu diesem Datum einreichen.
  • 20. März 2025: Der Wahlausschuss hat bis zu diesem Datum (52 Tage vor der Wahl) Zeit, die eingereichten Wahlvorschläge zu prüfen und zuzulassen.
  • 11. Mai 2025: Die Wahl des neuen Oberbürgermeisters/der neuen Oberbürgermeisterin findet statt.
  • 25. Mai 2025: Sollte keine/kein Kandidatin/Kandidat im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit erreichen, wird eine Stichwahl durchgeführt.
  • 28. Mai 2025: Der Wahlausschuss stellt das endgültige Wahlergebnis fest und gibt es bekannt.
  • 29. Mai 2025: Beginn der Einspruchsfrist gegen das Wahlergebnis.
  • 31. Mai 2025: An diesem Tag scheidet Oberbürgermeister Silvio Witt offiziell aus seinem Amt aus.
  • 12. Juni 2025: Ende der Einspruchsfrist; ab diesem Zeitpunkt kann die Amtseinführung des neuen Oberbürgermeisters erfolgen, sofern keine Einsprüche eingelegt wurden.