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29.11.2017

Sie haben Ihren Hund noch nicht angemeldet? Dann wird es Zeit!

Hundebestandsaufnahme in Neubrandenburg

Seit 25. September 2017 sollen alle in einem Neubrandenburger Haushalt lebenden Hunde statistisch erfasst werden. Hierfür wird eigens eine vollständige Hundebestandsaufnahme durchgeführt. Die von der Stadt beauftragte Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren wird bis zum Jahresende alle Haushalte aufsuchen und befragen.

Dabei werden ausschließlich Daten erhoben, die für die Festsetzung der Hundesteuer erforderlich sind. Die Befragung findet montags bis samstags in der Zeit zwischen 10 und 20 Uhr statt, die Teilnahme ist freiwillig. Minderjährige und nicht zum Haushalt gehörende Personen werden nicht befragt und die Wohnungen werden nicht betreten. Die Befragenden weisen sich durch einen durch die Stadt ausgestellten Ausweis aus. Sie werden bei jeder Befragung auf die Freiwilligkeit der Angaben hinweisen. Bei Haushalten, bei denen keine Personen angetroffen werden, wird ein Informationsblatt der Stadt hinterlegt.

Der Anstieg der Hundeanmeldungen in anderen Kommunen durch eine Hundebestandsaufnahme lag zwischen 15 und 20 %. Durch nicht angemeldete Hunde entgehen der Stadt Neubrandenburg jährlich Steuereinnahmen im fünfstelligen Bereich. Wer vorsätzlich oder leichtfertig als Hundehalter einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet sowie falsche Angaben (z. B. zur Hunderasse) macht, begeht nach § 12 der Hundesteuersatzung der Stadt Neubrandenburg eine Ordnungswidrigkeit. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden, und zwar zusätzlich zur Hundesteuerfestsetzung.