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Meldung zum Einsatz als Wahl­helfe­rin oder als Wahl­helfer

für die Bundestagswahl, welche voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden wird.


Name, Vorname:

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PLZ, Wohnort:

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Straße, Hausnummer:

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Geburtsdatum tt.mm.jjjj (Mindestalter am Wahltag muss 18 Jahre betragen):

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Telefonnummer:

Email-Adresse:

Bankverbindung
Wird zur Überweisung der Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 € bis 45,00 € benötigt. Aus Gründen der Sicherheit ist eine Barauszahlung nicht möglich.

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Geldinstitut:
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Sind Sie bereits als Wahlhelfer tätig gewesen?

Wenn ja, in welcher Funktion? Bitte Auswahl treffen!


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Bemerkungen: (in welchem Wahlbezirk möchten Sie eingesetzt werden?)

Datenschutzerklärung:

1. Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage § 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz (BWG) und § 13 Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V). Bei der Anmeldung als Wahlhelfer/in ist kein Verschlüsselungsverfahren eingesetzt, somit erfolgt die Datenübertragung über das Internet ungesichert.

2. Gemäß § 9 Abs. 4 BWG und 13 LKWG M-V dürfen personenbezogene Daten von Wahlhelfern für künftige Wahlen verarbeitet werden, sofern der Betroffene der Verarbeitung nicht widersprochen hat.


Bitte nur ankreuzen, wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen.

zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017

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