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Gesetzesänderung

Datum:

16.03.2023

Ort:

Deutschland

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Schluss mit Diskriminierung bei der Blutspende

Homosexuelle Männer dürfen nicht mehr pauschal von der Blutspende ausgeschlossen werden. Mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschloss der Bundestag am 16.03.2023 eine entsprechende Änderung des Transfusionsgesetzes.

Dort wird nun ausdrücklich festgehalten, dass die sexuelle Orientierung bei der Entscheidung über einen möglichen Ausschluss nicht berücksichtigt werden darf.

Bislang sieht eine Richtlinie der Bundesärztekammer vor, dass Männer, die Sex mit Männern haben, nach Sexualkontakt mit einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner für vier Monate zurückgestellt werden. Dadurch soll das Risiko verringert werden, dass eine mögliche HIV-Infektion weitergegeben wird.

Mit der Gesetzesänderung werden auch die bisherigen Höchstaltersgrenzen für eine Blutspende aufgehoben. Bislang durften Erstspender - je nach Region - nur etwa 65 Jahre alt sein. Bei Wiederholungsspendern lag die Obergrenze meist zwischen 70 und 75 Jahren. Künftig soll stattdessen nun ein Arzt die individuelle „Spendetauglichkeit" beurteilen.