Gesetzesänderung
12.04.2024
Deutschland
Der Bundestag hat am 12.04.2024 das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet.
Es sieht Erleichterungen für die Änderungen von Geschlechtseinträgen für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen vor. Künftig müssen hierfür nichtmehr zwei ärztliche Gutachten eingeholt werden, sondern es reicht eine Erklärung beim Standesamt.
„Das Gesetz ist ein längst überfälliger Schritt für mehr Selbstbestimmung, mehr Anerkennung und für die Stärkung der Grund-und Menschenrechte von trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen", betonte Sozialministerin Stefanie Drese. „Denn, und das betone ich ausdrucklich: Das Grundgesetz schützt auch das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Dem tragen wir mit der Abkehr vom veralteten Tanssexuellengesetz, das von vielen Betroffenen als entwürdigend wahrgenommen wurde, Rechnung", so Drese.
Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll zum 01. November 2024 in Kraft treten, aber bereits ab dem 01. August 2024 können entsprechende Erklärungen beim Standesamt abgegeben werden, damit die Änderungen pünktlich zum Novemberbeginn gültig werden.