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Verkehrsangelegenheiten Fehlende Lichtzeichenanlage (Ampel)

Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 20.02.2020

17033 Neubrandenburg

Fehlende Lichtzeichenanlage (Ampel) für Fahrradfahrer und Fußgänger Im Bereich des Busbahnhofes ist für die Verkehrsteilnehmer eine Lichtzeichenanlage (Ampel) installiert worden. Diese Ampel regelt per Anforderung die Ausfahrt der Busse auf den Friedrich-Engels-Ring (B96). Die Lichtzeichenanlage ist so installiert, dass deutlich erkennbar ist, dass sie für die Nutzer des dreispurigen Friedrich-Engels-Ring gilt. Für den straßenbegleitenden Fuß- und Radweg ist keine Lichtzeichenanlage (Ampel) vorhanden. Bereits zweimal kam ich als Radfahrer in die Situation, dass mehrere Busse die für sie offensichtlich durch die Lichtzeichenanlage freigegebene Ausfahrt nutzen wollten und mich durch Kopfschütteln und wildes Gestikulieren mit den Armen bei der Nutzung des Radweges bedrängten und offensiv mit dem Bus vorfuhren. Entweder müssen die Busfahrer geschult werden die Vorfahrt und das Vorrecht der Radfahrer und Fußgänger zu beachten, oder eine beidseitige Lichtzeichenanlage fehlt genau an dieser Stelle. Wie verhält sich die verkehrsrechtliche Situation an dieser Gefahrenstelle?

Kategorie: Verkehrsangelegenheiten

Bearbeitung

20.02.2020 10:24
Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Ihr Hinweis zur Verkehrsorganisation im Bereich des Busbahnhofes wurde geprüft. Die Rechtslage ist eindeutig. Fußgänger und Radfahrer haben Vorrang vor dem ausfahrenden Busverkehr. Die Lichtsignalanlage gilt für den Fahrzeugverkehr auf dem Friedrich-Engels-Ring.
Der Betreiber des Stadtbusverkehrs (Neubrandenburger Stadtwerke GmbH) wurde heute explizit darauf hingewiesen und gebeten die Busfahrer entsprechend zu sensibilisieren.

18.02.2020 13:59
Status: In Bearbeitung
Meldung: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich, in diesem Fall die untere Verkehrsbehörde, zur Prüfung weitergeleitet.

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