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Verkehrsangelegenheiten schlecht einsehbare Hauptstraße

Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 17.09.2021

Südstraße, 17034 Trollenhagen

Die Ausfahrt auf die Südstraße ist schlecht einsehbar. Hier handelt es sich um die Einfahrt bzw. die Ausfahrt hinter der Eisenbahnbrücke. Hier geht es zu einer Gartenanlage die viel genutzt wird. Wäre es hier möglich einen Spiegel an die Gegenüberliegende Straßenseite anzubringen, damit man die Straße besser und Verkehrssicherer einsehen kann? Die Südstraße wird durch den Flugplatz viel befahren und die Leute fahren dort leider auch nicht wie angegeben. -.- Hier muss man wirklich sehr langsam auf die Straße fahren damit man den Verkehr von links einsehen kann.

Kategorie: Verkehrsangelegenheiten

Bearbeitung

17.09.2021 09:24
Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Wir haben uns zu diesem Anliegen mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ins Benehmen gesetzt und sind gemeinsam zu der Auffassung gelangt, dass wir dem Wunsch nicht nachkommen werden.

Nach unserer Auffassung sind Verkehrsspiegel grundsätzlich ungeeignet, um die Verkehrssicherheit für alle am Verkehr Teilnehmenden zu erhöhen. Erfahrungen haben gezeigt, dass bei aufgestellten Verkehrsspiegeln die Nachteile gegenüber den Vorteilen deutlich überwiegen. Verkehrsspiegel können Orientierungsschwierigkeiten verursachen, weil sie nur ein verkleinertes, gegebenenfalls weit entferntes Bild zeigen. Entfernungen und Fahrgeschwindigkeiten der im Spiegel erkennbaren Fahrzeuge oder Personen können durch diese Abbildung falsch beurteilt werden. Das führt zu verkehrsgefährdenden Fehleinschätzungen. Darüber hinaus entstehen durch Verkehrsspiegel sogenannte tote Winkel, in denen zu Fuß Gehende und Radfahrende nicht gesehen werden und somit gefährdet sind.

Die Ausfahrt aus dem unbefestigten Weg auf die Fahrbahn ist einer Grundstücksausfahrt geleichzusetzen. Beim Verlassen eines Grundstücks, einer Fußgängerzone oder eines verkehrsberuhigten Bereiches über einen abgesenkten Bordstein hinweg legt die Verhaltensregel des § 10 StVO fest, dass bei einem Ausfahren eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Diese Sorgfaltspflicht gebietet im Zweifel immer ein vorsichtiges Hineintasten in den Verkehr. Ein Verkehrsspiegel hingegen suggeriert dem Ausfahrenden, die Verkehrslage ausreichend überblicken zu können und wiegt ihn unter Umständen in trügerischer Sicherheit. Dies führt dazu, dass die Sorgfaltspflicht oft außer Acht gelassen wird. Der Spiegel begünstigt im Ergebnis ein zügiges Ausfahren und gefährdet damit andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Hinzu kommt, dass Verkehrsspiegel bei entsprechender Witterung schnell unbrauchbar werden können, denn sie beschlagen oder vereisen leicht. Sie blenden bei tiefstehender Sonne, werden häufig zerstört oder verdreht.
08.09.2021 11:13
Status: In Bearbeitung
Meldung: Dieser Mangel wurde bereits an den zuständigen Fachbereich gemeldet.
08.09.2021 11:03
Status: Neu / Ungeprüft

08.09.2021 07:25
Status: In Bearbeitung
Meldung: Danke für den Hinweis. Der Mangel wurde an den zuständigen Fachbereich gemeldet.

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