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Was erledige ich wo?

Anzeige Aufnahme wegen Lärmbelästigung

Nr. 99089003034000

Lärm ist unerwünschtes Geräusch und wird subjektiv sehr unterschiedlich wahrgenommen. Zunächst sollten Sie versuchen, mit dem Geräuschverursacher ein sachliches Gespräch zu führen und eine gemeinsame Lösung für das Problem zu finden. Sollte dieses nicht gelingen, können Sie sich an die jeweils zuständige Behörde oder an die Polizei wenden. Die Behörde wird auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften prüfen, ob es sich um unzulässigen Lärm handelt.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Bei der Prüfung einer Beschwerde entstehen Ihnen keine Kosten.