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Was erledige ich wo?

Bauberatung

Die Bauaufsicht berät zu allen Fragen rund um das öffentliche Baurecht. Das können Fragen zu materiellen Anforderungen an Ihr Bauvorhaben als auch zu Verfahrensvorschriften sein.

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Fragen möglichst vorhabenbezogen konkret gestellt werden.

Ein Beratungsgespräch ersetzt keinen Vorbescheid.

Notwendige Unterlagen

  • die zur Klärung der Fragen erforderlichen Unterlagen

Rechtsgrundlagen

  • Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 334) in der derzeit gültigen Fassung
  • Baugesetzbuch
  • Baunutzungsverordnung
  • Bebauungspläne, örtliche Satzungen u. a.

Gebühren

  • einfache Auskünfte im Rahmen eines Beratungsgespräches sind kostenlos