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Begrüßungsgeld für Schüler, Auszubildende und Studenten

  • Die Höhe des Begrüßungsgeldes beträgt maximal 150,- Euro. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Auf Antrag können die ersten 50,- Euro unmittelbar nach der Anmeldung mit Hauptwohnsitz gewährt werden. Der Restbetrag in Höhe von 100,- Euro wird bewilligt, wenn der Hauptwohnsitz ununterbrochen, bis mindestens zum Ablauf des 31.12. des auf die Anmeldung folgenden Jahres bestehen bleibt..
  • In der Abt. Einwohnerservice (SG Bürgerservice) sind die Antragsformulare erhältlich und werden dort auch wieder entgegengenommen (siehe auch Ende der Seite unter "Formulare/Übersichten/Satzungen"). Bitte beachten: Bei Anträgen von Minderjährigen ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen.

Besonderheiten:

  1. Anspruch haben Personen, die sich ab dem 18.09.2014 erstmalig zum Zweck einer Ausbildung bzw. eines Schulbesuches in Neubrandenburg mit Hauptwohnsitz angemeldet haben.
  2. Bei erstmaliger Anmeldung erfolgt auf Antrag eine Teilzahlung in Höhe von 50,- Euro. Voraussetzung ist, dass die Anmeldung mit Hauptwohnsitz im Jahr des ersten Schuljahres, der Ausbildung oder des Studiums erfolgt. Das bedeutet, das die Anmeldung im ersten Ausbildungs-, Schul- bzw. Studienjahr (1. und 2. Semester) erfolgen muss. 
    Ausnahme: 
    Wenn ein Minderjähriger zum Zweck der Ausbildung bzw. eines Schulbesuches aufgrund § 22 Abs. 2 Bundesmeldegesetz mit Nebenwohnung angemeldet wurde, kann der Antrag auf Begrüßungsgeld gestellt werden, wenn unmittelbar nach Eintritt der Volljährigkeit die Nebenwohnung in eine Hauptwohnung umgemeldet wird. Die Antragstellung muss in diesem Fall unverzüglich erfolgen.
  3. Die Restzahlung in Höhe von 100,- Euro erfolgt nach dem 31.12. des auf die Anmeldung folgenden Jahres. Eine erneute Antragstellung ist hierfür nicht erforderlich. 
    Rechenbeispiel: 
    Ein Student hat sich zum Zweck eines Studiums am 23.09.2014 mit Hauptwohnsitz in Neubrandenburg angemeldet. Er stellt ebenso am 23.09.2014 einen Antrag auf Auszahlung des Begrüßungsgeldes. Nach Antragsbewilligung erhält er 50,- Euro. Die Restzahlung erfolgt ohne erneute Antragstellung im I. Quartal 2016, wenn er mindestens bis zum 31.12.2015 mit Hauptwohnsitz in Neubrandenburg gemeldet bleibt.

Bearbeitungsfristen:

Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 4 Wochen.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag
  • Personalausweis  
  • Nachweis, aus dem der Beginn der Ausbildung/des Studiums hervorgeht (z.B. Schulbescheinigung, Studienbescheinigung, Ausbildungsvertrag)

Rechtsgrundlagen

  • "Maßnahmen zur Förderung der Anmeldung mit Hauptwohnsitz in der Stadt Neubrandenburg", Beschluss der Stadtvertretung Neubrandenburg vom 16.12.2004, Beschlussnummer: 77/06/04
  • Beschluss der Stadtvertretung Neubrandenburg vom 06.09.2007, Beschlussnummer: 462/32/07
  • Beschluss der Stadtvertretung Neubrandenburg vom 18.09.2014, Beschlussnummer: 20/02/14