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Was erledige ich wo?

Eheschließung anmelden

Nr. 99059001104000

  • Die Eheschließung muss immer am Wohnort der Eheschließenden angemeldet werden.
  • Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich anmelden. Ein Aufgebot (öffentliche Bekanntgabe der Eheschließung) ist seit 1998 entfallen. Der Ort der Eheschließung kann mit der/dem Standesbeamtin/ten gemeinsam bestimmt werden. Als Orte der Eheschließung stehen in der Stadt Neubrandenburg:

wahlweise zur Verfügung. Die Anmeldung zur Eheschließung ist sechs Monate gültig, sie kann nicht verlängert werden.

Bearbeitungsfristen der Verwaltung

  • Keine, da bei persönlicher Anmeldung die Bearbeitung sofort erfolgt. Die Vorgangsbearbeitung dauert etwa 45 bis 60 Minuten.

Besondere Voraussetzungen

  • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
  • Kann ein Partner des zukünftigen Ehepaares zur Anmeldung nicht persönlich erscheinen, so hat dieser eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, dass er mit der Anmeldung der Eheschließung durch den anderen Verlobten einverstanden ist.
  • Die Erklärung muss alle für die Prüfung der Ehemündigkeit und Ehehindernisse erforderlichen Unterlagen/Erklärungen des Verhinderten enthalten und von diesem unterschrieben sein. (Formulare für eine Vollmacht können im Standesamt empfangen werden.)

Besonderheiten

  • Bei einer Eheschließung mit Beteiligung eines ausländischen Staatsangehörigen verlängert sich die Bearbeitung in Abhängigkeit von der Zeit, die zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses oder von der Befreiung von dieser Beibringung erforderlich ist. Näheres muss mit der/dem Standesbeamtin/ten besprochen werden.
  • Die Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe gem. § 17a PStG ist möglich.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • alle Verlobten legen eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (erhältlich im Standesamt des Geburtsortes) und außerhalb von Neubrandenburg wohnende Antragsteller die Aufenthaltsbescheinigung von ihrer zuständigen Meldebehörde vor
  • für geschiedene Verlobte sind zusätzlich Heiratsurkunde und Scheidungsurteil zur Prüfung notwendig
  • von verwitweten Verlobten sind zusätzlich die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde bei der Anmeldung vorzulegen
  • ausländische Staatsangehörige haben sich mit dem Heimatpass auszuweisen
  • bei gemeinsamen Kindern, Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung (so vorhanden)

Rechtsgrundlagen

Gebühren

  • Für die Prüfung der Ehefähigkeit

    • bei der Anmeldung der Eheschließung 80,00 Euro oder
    • wenn ausländisches Recht zu beachten ist 170,00 - 340,00 Euro
  • Für mögliche Gebühren, die im Zusammenhang mit der Anmeldung einer Eheschließung zu erheben sind, wird auf die Gebührentabelle gem. Kostenverordnung des Innenministeriums M-V verwiesen.