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Was erledige ich wo?

Führerscheinneuerteilung

Aufnahme von Anträgen und Neuerteilung von Führerscheinen

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die entzogene Fahrerlaubnis.
  • Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis gelten die Vorschriften der Ersterteilung.
  • Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern durch:
    • Eintragung im Führungszeugnis oder
    • Eintragungen im Fahreignungsregister
    • Anordung von Gutachten
    • ggf. Anordnung einer theoretischen und praktischen Prüfung

Bearbeitungsfristen

  • 4 Wochen bis zu 3 Monaten

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis
  • biometrietaugliches Lichtbild (es besteht die Möglichkeit, den Fotoautomaten im Foyer des Rathauses zu nutzen)
  • Führungszeugnis
  • Sehtestbescheinigung oder ärztliches Zeugnis (Augenarzt) (ab C1E, D1E grundsätzlich augenarztliches Gutachten)
  • ab Klasse "C1" und "D1": ärztliche Bescheinigung über Fahreignung
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Antragsgebühren

Gebühren

  • mit Antragstellung
    • 137,40 Euro - 163,00 Euro