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Was erledige ich wo?

Fahrzeugumschreibung (außerhalb)

  • Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Neubrandenburg
  • Bei Wechsel des Wohnsitzes und/oder des Halters kann das bisherige noch dem Fahrzeug zugeteilte Kennzeichen im gesamten Bundesgeiet beibehalten werden.
  • Die Pflicht zur Mitteilung des Wohnsitzwechsels und Umschreibung auf die neue Adresse bleibt bestehen.

Besonderheiten

  • Ist der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Bank hinterlegt (Sicherungsübereignung), muss dieser vor der Ummeldung durch den Fahrzeughalter bzw. Verfügungsberechtigten angefordert werden (nur bei Halterwechsel).

Notwendige Unterlagen

  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (nur noch bei Halterwechsel/Kennzeichenwechsel)
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichen oder Abmeldebescheinigung (vor dem 01.10.2005)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • HU-Prüfbericht
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass i. V. m. Meldebescheinigung
  • Bankverbindung (IBAN) für die Weiterleitung der Angaben an die Zollverwaltung für den Einzug der Kfz-Steuer (SEPA-Mandat)

Wichtiger Hinweis:

Bei der Zulassung durch Dritte muss

  • eine besondere Vollmacht (siehe Seitenende unter "Formulare/Übersichten/Satzungen") mit einer Einverständniserklärung hinsichtlich der Kfz-Steuerangelegenheiten (Steuerrückstände) sowie
  • ein vom Fahrzeughalter unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer vorgelegt werden.

Das SEPA-Lastschriftmandat und weitere Formulare zur Kfz-Steuer stehen im Internet - hier - zum Download zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

  • FZV

Gebühren

gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

  • 17,50 Euro bis 64,70 Euro