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Flächennutzungsplan - Änderung

Nr. 99012012011000

Rechtsgrundlagen

§ 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBL. I S. 1748)

Erforderliche Unterlagen

geänderter Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)

Der Bürger benötigt keine Unterlagen.

Voraussetzungen

Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Punkt Verfahrensablauf).

Kosten

Die Kosten für die Änderung eines Flächennutzungsplans sind von der Gemeinde zu tragen. Für den Bürger entstehen keine Kosten.

Fristen

Der aus der ortsüblichen Bekanntmachung ersichtliche Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen ist zu beachten. Verspätet eingegangene Stellungnahmen kann die Gemeinde in der Abwägung berücksichtigen, sie muss es aber nicht.

Formulare

keine