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Was erledige ich wo?

Genehmigungsfreigestelltes Bauen

  • Antragsannahme und Bearbeitung
  • Beratung

Allgemeine Informationen:

  • Der Bauherr benötigt für Vorhaben nach § 62 (1) LBauO M-V keine Baugenehmigung, wenn durch die Stadt Neubrandenburg nicht innerhalb von einem Monat nach Eingang der vollständigen Unterlagen erklärt wird, dass ein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist oder eine vorläufige Untersagung beabsichtigt ist.

Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular (identisch mit Bauantragsformular)
  • Bauvorlagen nach Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO M-V)
  • Die amtlich eingeführten Formulare können im Buchhandel bezogen oder hier unter www.regierung-mv.de heruntergeladen werden.

Rechtsgrundlagen

  • Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 102) in der derzeit gültigen Fassung
  • Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO M-V) vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 612)

Gebühren

  • keine