Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

Hundesteuer Abmeldung

Nr. 99102013070000

Allgemeine Informationen

Endet die Hundehaltung, so ist dieses innerhalb von 14 Kalendertagen der Stadtverwaltung mitzuteilen. Die Steuerpflicht endet mit der schriftlichen oder persönlichen Abmeldung der Hundehaltung.

Notwendige Unterlagen

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis
  • Hundesteuermarke
  • Anschrift des neuen Hundehalters
  • ggf. tierärztliche Bescheinigung

Besondere Vorraussetzungen

Besondere Vorraussetzungen

  • Die steuerliche Abmeldung der Hundehaltung erfolgt nur unter Vorlage des Personalausweises durch den Hundehalter oder dessen Ehegatten.
  • Melden Personen die Hundehaltung für einen anderen Haushalt ab, so ist eine Vollmacht des Hundehalters unter Vorlage des Personalausweises der meldenden Person zu übergeben.
  • Abmeldende Personen müssen geschäftsfähig sein.
  • Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben.
  • Die Steuermarke ist an die Stadt zurückzugeben.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

  • § 10 Abs. 2 und Abs. 4 sowie § 11 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer