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Schöffenwahl 2023

Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht wurden auch aus der Stadt Neubrandenburg 96 Frauen und Männer, die am Amtsgericht oder am Landgericht Neubrandenburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Durch die Stadtvertretung wurde auf der Sitzung am 16. März 2023 die Vorschlagsliste mit 130 Bewerberinnen und Bewerbern bestätigt.

Entsprechend § 36 Absatz 3 Gerichtsverfassungsgesetz ist die Vorschlagsliste nach erfolgter Bestätigung für eine Woche öffentlich auszulegen. Dieses erfolgt in der Zeit vom 3. bis zum 12. April 2023.

Nach Abschluss der Auslegung kann innerhalb einer Woche Einspruch erhoben werden. Diese sind schriftlich oder mündlich zu Protokoll mit der Begründung zu erheben, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Über diese Einsprüche entscheidet dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Neubrandenburg.

Die Vorschlagsliste soll dann bis zum 01.07.2023 dem Amtsgericht Neubrandenburg übergeben werden. Der Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht Neubrandenburg wählt dann die Schöffinnen und Schöffen sowie die Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen für das Amtsgericht und das Landgericht Neubrandenburg.

Über das Ergebnis der Wahl werden die Bewerber vom Schöffenwahlausschuss informiert.

Den Bewerbern wird auf diesem Wege für Ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes einer Schöffin/ eines Schöffen gedankt.


Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie im Internet unter www.schoeffenwahl.de.