Öffentlichkeitsarbeit
- Konzipieren, Erarbeitung bzw. Mitarbeit und Druckabsicherung von Publikationen für die Verwaltung, die Bürgerinformationen darstellen
- Erarbeiten von Faltblättern und Broschüren nach eigenen Ideen und Vorstellungen, ggf. in Zusammenarbeit mit den Fachämtern
Besondere Voraussetzungen
- Grundlage für das Erstellen ist der Informationsbedarf der Bürger.
Bearbeitungsfristen
- individuell
Rechtsgrundlagen
- § 16 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern