Amtsblatt "Stadtanzeiger"
Der "Stadtanzeiger" erscheint einmal im Monat, bei Bedarf jedoch öfter. Er informiert die Bürger über öffentliche Bekanntmachungen und weitere städtische Angelegenheiten. Er geht kostenlos an alle Haushalte der Stadt Neubrandenburg.
Besonderheiten
Der amtliche Teil des "Stadtanzeigers" mit seinen öffentlichen Bekanntmachungen hat vor redaktionellen Beiträgen Vorrang. Ein Anspruch auf Veröffentlichung im redaktionellen Teil besteht nicht. Honorare werden nicht gezahlt.
Besondere Voraussetzungen
Es sind die Redaktionsschlusstermine einzuhalten, da sonst keine rechtzeitige Veröffentlichung gewährleistet werden kann.
Rechtsgrundlagen
- § 16 KV M-V
- § 15 Hauptsatzung der Stadt Neubrandenburg
Gebühren
Bei Direktbezug des "Stadtanzeigers" ist die Erstattung der Portogebühren erforderlich.