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Ausfuhrkennzeichen

Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens für die Ausfuhr eines Fahrzeuges ins Ausland.

Beantragung erfolgt bei der für den Wohnsitz des Antragstellers oder Standort des Fahrzeuges örtlich zuständigen Zulassungsbehörde. Der Standort ist durch einen Kaufvertrag oder eine Rechnung nachzuweisen.

Dokumente:

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Nachweis gültiger HU; mindestens gültig bis zum Ablauf des Ausfuhrkennzeichens
  • Haftpflichtversicherung für Ausfuhrkennzeichen
  • Personaldokument mit Anschrift (Nachweis ausländischer Anschrift)
  • IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer
  • bei zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen Kennzeichenschilder

Wichtiger Hinweis:
Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens bis zum Ende des von der Versicherung gewährten Haftpflichtversicherungsschutzes (längstens 1 Jahr).

Gebühren

Nach Gebührenordung für Maßnahmen im Straßenverkehr:

  • 34,60 Euro bis 52,70 Euro