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Was erledige ich wo?

Ausstellung von Personenstandsurkunden

  • Für Antragsteller werden Urkunden aus Geburten-, Ehe- und Sterbebüchern ausgestellt.

  • Die Standesbeamten/innen des Neubrandenburger Standesamtes beurkunden ausschließlich Personenstandsfälle, die im Standesamtsbezirk Neubrandenburg oder Amt Neverin registriert wurden.
  • Personenstandsfälle dürfen nicht von anderen Verwaltungsstellen beurkundet oder beglaubigt werden

Bearbeitungsfristen der Verwaltung:

Bei persönlicher Vorsprache: ca. 15 Minuten
Bei schriftlicher bzw. Online-Anforderung: 1 bis 2 Wochen

Besondere Voraussetzungen:

Urkunden werden nur persönlich für den Antragsteller, für deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlingen oder für Bevollmächtigte ausgestellt.
Sie können Ihre Urkunde aber auch Online beantragen.

Onlineservice

Besonderheiten:

Die Bearbeitungszeit kann sich durch außergewöhnliche Prüfhandlungen verzögern.
Ordnungswidrig handelt, wer zu seinen Personendaten dem Standesbeamten unrichtige Angaben macht oder die Angabe von Personendaten verweigert. Wer falsche Angaben macht, ist in bestimmten Fällen strafbar.
Geburtsurkunden für Neugeborene sind im Historischen Torwächterhaus im Friedländer Tor 1, 17033 Neubrandenburg, erhältlich.

Notwendige Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder
  • gültiger Reisepass

Rechtsgrundlagen

  • Personenstandsgesetz in der Fassung vom 19. Februar 2007 mit späteren Änderungen
  • Personenstandsverordnung vom 22. November 2008
  • BGB
  • Kostenverordnung des Innenministeriums M-V

Gebühren

  • Für eine Urkunde sind 12,00 Euro, jede weitere Urkunde 6,00 Euro, zu entrichten.