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Was erledige ich wo?

Aufenthaltsbescheinigung

  • Soll eine Eheschließung beim Standesbeamten angemeldet werden, so ist eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Verlobte wohnt, vorzulegen.

Allgemeine Informationen:

  • Die Aufenthaltsbescheinigung wird für Einwohner der Stadt Neubrandenburg im Standesamt im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Eheschließung ausgestellt oder auch im Bereich Bürgerservice im Rathaus.

Bearbeitungsfristen der Verwaltung

  • sofortige Bearbeitung
  • Bearbeitungszeit ca. 10 Minuten

Besondere Voraussetzungen

  • Der/die Antragsteller/in muss in der Stadt Neubrandenburg wohnen, die Meldepflicht erfüllt haben und somit im Melderegister der Stadt Neubrandenburg eingetragen sein.

Besonderheiten

  • Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern durch Nachholung des Meldevorganges oder auch in den Fällen, dass Beweise für die Richtigkeit der Angaben im Melderegister nachträglich vorzulegen sind.

Notwendige Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Rechtsgrundlagen

  • Personenstandsgesetz in der Fassung vom 19. Februar 2007 geändert am 31. August 2015
  • Personenstandsverordnung vom 22. November 2008 geändert am 28. August 2013
  • BGB
  • Bundesmeldegesetz (BMG) vom 3. Mai 2013
  • Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Innenministeriums vom 18. August 2004, zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.02.2015 (GVOBl. M-V S. 75)