Bauleitplanung/städtebauliche Planungen
Ziele der Bauleitplanung sind:
- die Sicherung einer nachhaltigen, geordneten und städtebaulichen Entwicklung
- die Gewährleistung einer dem Gemeinwohl entsprechenden sozial gerechten Bodennutzung
- der sparsame und schonende Umgang mit Grund und Boden
- rechtssichere Satzungen als Ortsrecht
Allgemeine Informationen
Sie erhalten
- Auskünfte zu den Darstellungen im Flächennutzungsplan, der die zukünftige Entwicklung der Stadt beschreibt;
- Einsicht in den Landschaftsplan;
- Einsicht in rechtsverbindliche Bebauungspläne und es gibt die Möglichkeit, Planauszüge zu bekommen.
Sie können
- während der Auslegungsfrist innerhalb des Planverfahrens Planentwürfe einsehen und Ihre Anregungen vorbringen;
- nach Voranmeldung - Erläuterungen am Stadtmodell bekommen.
Besonderheiten
- Ansprechpartner zu allen Fragen: Frau Marion Strasen (Tel. 555-2047)
- Vereinbarung von Terminen zur Besichtigung des Stadtmodells unter Tel. 555-2246 (Frau Haddenbrock)
- Vorträge am Stadtmodell: Herr Frank Kühnel (Tel. 555-2332)
- Stadtrundgänge: Herr Frank Kühnel (Tel. 555-2332)
Bearbeitungsfristen
Die jeweilige Dauer der Auslegung von Bauleitplänen wird im Stadtanzeiger veröffentlicht.
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch § 3 frühzeitige Bürgerbeteiligung/öffentliche Auslegung
- Baugesetzbuch § 6 (5) Einsichtnahme in Flächennutzungsplan
- Baugesetzbuch § 10 (3) Einsichtnahme in rechtsverbindliche Bebauungspläne
Gebühren
- Auskünfte grundsätzlich kostenfrei
- Kopien von Plänen entsprechend Gebührenordnung