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Führerschein (ausländisch)

  • Entgegennahme und Prüfung des Fahrerlaubnisantrages von Inhabern einer ausländischen Fahrerlaubnis

Anerkennung ausländischer Führerscheine:

  • Grundsätzlich ist die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis bzw. die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis an den Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis möglich.
  • Die Bearbeitungsweise ist abhängig vom Herkunftsland (EU-EWR, andere Staaten).

Bearbeitungsfristen

  • ca. 4 Wochen wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen
  • ca. 1 -3 Monate bei Prüfung der Identität und des Führerscheines
  • bei Umtausch mit Prüfung Bearbeitungszeit bis zu 2 Jahr

Besondere Voraussetzungen

  • ausländischer Führerschein muss vorhanden sein
  • ausländischer Führerschein muss bei Vorlage gültig sein, kein Lernführerschein

Besonderheiten

  • richtet sich nach dem Herkunftsland (hierzu gibt es Staatenlisten bzw. Vereinbarungen mit anderen Staaten)

Notwendige Unterlagen

  • siehe §§ 28; 29; 30, 31 ff Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • gültiger Pass oder Personalausweis, Aufenthaltstitel o. ä.
  • biometrietaugliches Foto
  • Original gültiger ausländischer Führerschein
  • Bei nicht EU- Führerscheinen ist eine Übersetzung des ausländischen Führerscheines von einem international anerkannten Automobilklub oder einer vom Bundesministerium für Verkehr und digital Infrastruktur bestimmten Stelle vorgelegt werden.

Rechtsgrundlagen

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Gebühren

Antragsgebühren lt. Gebührenordnung

  • 36,30 - 48,90 Euro je nach Aufwand (mit oder ohne Prüfung)