Führerscheinerweiterung
- Entgegennahme der Anträge mit beizubringenden Unterlagen und Prüfung
Allgemeine Informationen:
- Bei schon vorhandener Fahrerlaubnis besteht nach bestandener Prüfung die Möglichkeit der Erweiterung auf andere Klassen.
Besonderheiten
- Verzögerung durch:
- Eintragungen im Fahreignungsregister
- Eignung muss überprüft werden (Gutachten)
- notwendige Zuarbeiten von Behörden
Besondere Voraussetzungen
- Mindestalter für entsprechende Führerscheinklassen nach § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung
Bearbeitungsfristen
- ca. 3 - 4 Wochen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- biometrietaugliches Lichtbild (es besteht die Möglichkeit, den Fotoautomaten im Foyer des Rathauses zu nutzen)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung oder ärztliches Zeugnis (Augenarzt) (für LKW-Klassen grundsätzlich Augenarzt)
- ärztliches Gutachten über die Fahreignung für die Klassen C1, C, D)
- Benennung der Fahrschule und der beantragten Führerscheinklasse
- Vorlage alter Führerschein
- bei Bewerbern unter 18 Jahren ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebühren
- Verwaltungsgebühr lt. Gebührenordnung
- 47,60 - 48,40 €